AGB

Lieferungs- UND Zahlungsbedingungen 


Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Sie bedürfen unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Bei kurz-fristigen Lieferungen kann hierfür die ausgestellte Rechnung treten. Die Preise gelten ab Werk und gelten ausschl. Verpackung Die Lieferung erfolgt immer, auch bei frachtfreier Lieferung, auf Gefahr des Bestellers. Ohne Anweisung des Bestellers erfolgt die Lieferung jeweils auf dem für uns günstigsten Weg. Der angegebene Liefertermin gilt als Richttermin. Schadenersatzforderungen oder Rücktritt vom Kaufvertrag können auf Grund von Lieferterminabweichungen nicht geltend gemacht werden Mehr- oder Minderlieferungen bei Etikettensonderanfertigungen bis zu 10% bleiben vorbehalten. Geringe übliche Abweichungen in Größe, Farbe und der sonstigen Ausführung bilden keinen Grund für Beanstandungen seitens des Käufers. Abrufposten sind in der vereinbarten Zeit vom Käufer abzunehmen. Bei Überschreitung des Termins kann die Restware ohne Abruf ausgeliefert werden, Beanstandungen sind nur innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware zulässig. Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen. Wenn sich die Beanstandung als begründet erweist, wird Ersatz geliefert; bei Gütemängeln jedoch nur, wenn die fehlerhafte Stückzahl zurückgegeben wird. 

Der Käufer ist nicht davon entbunden, die ihm angebotenen Materialien durch Klebeversuche auf ihre Eignung für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck zu prüfen. Wir können daher keine Gewähr für die Eignung unserer Etiketten für den beabsichtigten Verwendungszweck übernehmen. Eigentumsrecht an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung behalten wir uns vor. Dies gilt ebenfalls bei Zahlung durch Wechsel. Diskontspesen gehen zu Lasten des Einsenders. Zahlung. Die Rechnungen sind 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlung innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum werden 2% Skonto vom Warenwert gewährt. Urheberrechte, Entwürfe, Muster. Bei Ausführung nach vom Besteller übergebenem Muster hat dieser allein das Eigentumsrecht zu vertreten. Durch uns hergestellte Muster und Entwürfe bleiben unser Eigentum. Sie dürfen weder nachgeahmt, vervielfältigt, noch dritten Personen oder Konkurrenzfirmen zugängig gemacht werden. Der Entwurf wird berechnet, falls ein Auftrag nicht erteilt wird. 

Umfangreiche Entwurfsarbeiten oder Neugestaltungen von Warenzeichen, Fabrikmarken usw. werden gesondert berechnet. Bei endgültiger Auftragserteilung müssen die Unterlagen unmißverständlich sein. Korrekturabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch vorgelegt. Ergeben sich Korrekturen durch nachträgliche im Manuskript nicht vorgesehene Änderungen, so werden sie nach der aufgewendeten Zeit berechnet. Für Druckfehler. die vom Auftraggeber in der Korrektur übersehen sind, sind wir nicht haftbar. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferung und Zahlung ist Solingen.